Definition des Verkehrswertes:

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: " Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre"

Copyright: Bundesministerium der Justiz 

 

Wahl des Wertermittlungsverfahrens:

Der Verkehrswert der Immobilie ist mithilfe geeigneter Verfahren zu ermitteln. Nach § 7 Abs.2 ImmoWertV sind die Verfahren nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu wählen. Steht für das zu wählende Wertermittlungsverfahren keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, kann auf ein anderes Verfahren ausgewichen werden.

Folgende normierte Verfahren zur Wertermittlung bebauter Grundstücke stehen gemäß ImmoWertV zur Verfügung und werden bei unseren Wertermittlungen angewandt:

Vergleichswertverfahren ab §§ 24 ImmoWertV 

Ertragswertverfahren 

Sachwertverfahren 

 

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
§ 7 Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse

(1) Die Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse erfolgt 

1.

im Vergleichswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Vergleichspreisen, Vergleichsfaktoren und Indexreihen,

2.

im Ertragswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von marktüblich erzielbaren Erträgen und Liegenschaftszinssätzen und

3.

im Sachwertverfahren bei Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Sachwertfaktoren.

Copyright: Quelle: Bundesministerium der Justiz 



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Kein Problem, rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns. Wir vereinbaren dann einen persönlichen Besprechungstermin.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Willi Immendorf

Tel. 0178-6960405

BDSH- Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. -
geprüfter Sachverständiger Immobilienwertermittlung