Definition des Verkehrswertes:

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: " Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre"

Wahl des Wertermittlungsverfahrens:

Der Verkehrswert der Immobilie ist mithilfe geeigneter Verfahren zu ermitteln. Nach § 7 Abs.2 WertV sind die Verfahren nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu wählen. Steht für das zu wählende Wertermittlungsverfahren keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung, kann auf ein anderes Verfahren ausgewichen werden.

Folgende normierte Verfahren zur Wertermittlung bebauter Grundstücke stehen gemäß WertV zur Verfügung und werden bei unseren Wertermittlungen angewandt:

Vergleichswertverfahren §§ 13-14 WertV

Ertragswertverfahren §§ 15-20 WertV

Sachwertverfahren §§ 21-25 WertV



Sie möchten den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie wissen?

Kein Problem, rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns. Wir vereinbaren dann einen persönlichen Besprechungstermin.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Willi Immendorf

Tel. 0178-6960405

BDSH- Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. -
geprüfter Sachverständiger Immobilienwertermittlung